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ESF Plus Programm zur Teilhabe älterer Menschen

Im aktuellen ESF-Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für zwei Jahre mit fünf Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bundesweit 29 Modellprojekte.

Für die neue ESF Plus Förderperiode 2021-2027 befindet sich für den Förderzeitraum 10/2022 bis 09/2027 derzeit ein Folgeprogramm in größerem Umfang in Planung.

Geplante Eckpunkte zum BMFSFJ ESF Plus Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“:

  • Laufzeit - 10/2022 bis 9/2027, eine Förderphase von 5 Jahren
  • Gesamtausgaben - bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben pro Jahr  
  • Prioritätsachse - „Soziale Innovationen“ mit der Möglichkeit für höhere ESF-Fördersätze, auch abweichend von den regulären 
  • ESF-Fördersatz in ÜR - bis zu 90 %
  • ESF-Fördersatz in SeR - bis zu 70 % 
  • ÜR = Übergangsregionen - neue Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig 
  • SeR = Stärker entwickelte Regionen - alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier 
  • Antragsberechtigte - gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie freie gemeinnützige Träger in Deutschland; Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat 
  • Antragsverfahren - zweistufig mit Interessensbekundung (vsl. ab 2/2022) und Antrags-stellung (vsl. ab 6/2022) 

Eine digitale Informationsveranstaltung zum Start der Interessenbekundung ist am 01.02.2022 geplant.

Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung erhalten Sie HIER.